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Mandanten Info-Brief August 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 29.03.22 seine Rechtsprechung konkretisiert: Verluste aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ob der Steuerpflichtige tatsächlich einen Totalüberschuss erzielt, ist unerheblich, denn zu einer dies überprüfenden Prognose kommt es nicht. Dies gilt nicht für Gewerbeimmobilien.

Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

Seit Beginn der Corona-Pandemie kann für das häusliche Arbeitszimmer auch eine andere Abzugsregelung mit Pauschalbeträgen geltend gemacht werden. Dabei besteht nicht die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wegen der Verhinderung der Ansteckungsgefahr an Corona kann der Arbeitgeber die sog. Homeoffice-Pflicht anordnen bzw. sie selbst in Anspruch nehmen.

Zudem entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Beste Grüße
Ihre euregioTAX

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Mandanten Info-Brief Juli 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise hat der Bun-desrat am 10.06.2022 zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. beschlossen hatte und die durch den Finanzausschuss in einigen wesentlichen Punkten verändert wurden.

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen
• erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen,
• die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und
• Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus in Kraft treten.

Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass eine Dachreparatur nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung stattfin-den kann.

Das Finanzgericht Niedersachsen entschied zur Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen von PV-Strom.

Das Finanzgericht Münster versagt generell die Steuerfreiheit für Energielieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen.

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.

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Einen schönen Sommer wünschen wir Ihnen.
Ihre euregioTAX

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Mandanten Info-Brief Juni 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.02.2022 gleich im ersten Jahr in voller Höhe steuermindernd geltend machen.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann auch im Trennungsjahr zeitanteilig gewährt werden, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem darf der jeweilige Ehegatte nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. So entschied der Bundesfinanzhof.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass Sportvereine sich gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können. Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur Leistungen, die Sportvereine gegen gesonderte Vergütung erbringen. Sie ist aber für die Umsatzbesteuerung im Sportbereich von grundsätzlicher Bedeutung.

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Beste Grüße
Ihre euregioTAX

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Mandanten-Info-Brief Mai 2022

Sehr geehrte Damen und Herren!

  • Das Bundesfinanzministerium hat am 17.03.2022 ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Die angeführten Billigkeitsregelungen werden in dem Schreiben erläutert. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.
  • Bitcoins und ähnliche Kryptowährungen locken mit hohen Gewinnen bei deren Verkauf. Das Finanzgericht Köln bestätigt, dass Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen für private Veräußerungsgeschäfte zu behandeln sind.
  • Durch Sturm oder Unwetter entstehen immer wieder Schäden, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
  • Das Thema "Liebhaberei“ ist ein Dauerbrenner und beschäftigt „alle Beteiligten“ in Wirtschaft und Behörden. Neuigkeiten durch die Finanzgerichtsbarkeit sind beachtlich. Kürzlich hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden, ob beim Betrieb einer Reithalle von "Liebhaberei" auszugehen ist.
  • Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen werden zunehmend auch moderne Kommunikationsmöglichkeiten genutzt. Das Landesarbeitsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Form eines Fotos via Whats App übermittelt wurde.

 

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Mit besten Grüßen

Ihre euregioTAX

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Mandanten-Info-Brief April 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer aktuellen Allgemeinverfügung regeln die obersten Finanzbehörden der Länder die steuerliche Behandlung von Erschließungskosten, die Gemeinden auf Anwohner umlegen.

Danach werden am 28.02.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen begünstigt.

Arbeitnehmer können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen

  • Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden.
  • Wenn die Ausgaben zu einem Teil übernommen wurden, können Arbeitnehmer die Differenz geltend machen.

 

Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob ein Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben möglich ist, wenn der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung erbringt

Das Niedersächsische Finanzgericht hat über die Frage entschieden, ob im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung Vorsteuerbeträge beim sog. Trikot-sponsoring abzugsfähig sind.

Zudem hat der Bundesrat am 11.03.2022 verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld ge-billigt.

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Sonnige Frühlingstage wünscht
Ihre euregioTAX

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