Mandanten Info-Brief Februar 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf zu niedrig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen möglich ist, wenn für dieselben Zeiträume bereits Hinterziehungszinsen betreffend verkürzter Einkommensteuer