Ihre Firma erschließt erfolgreich ausländische Märkte und Sie arbeiten eng mit dortigen Unternehmen zusammen. Gerade im Emsland und weiteren Regionen, die an die Niederlande angrenzen, gehören Geschäfte mit ausländischen Partnern oft zum Alltag. Die Geschäftschancen im Ausland bedeuten gleichzeitig vielfältige steuerliche Fragen und, auch unbemerkte, steuerliche Folgen. Bei grenzüberschreitender Aktivität können unbeabsichtigt Steuern ausgelöst werden und Verlustvorträge untergehen. Klar ist eins: Eine ausländische Tätigkeit Ihres Unternehmens müssen Sie den deutschen Finanzbehörden anzeigen, denn eine unterbliebene Anzeige kann strafbar sein.
Welche steuerlichen Folgen hat Ihr Auslandsengagement?
Wie nutzen Sie das internationale Steuerrecht zu Ihrem Vorteil? Wir bei euregioTAX beantworten Ihnen diese und viele andere Ihrer Fragen. Bevor Sie sich mit den gesetzlichen Paragrafen auseinandersetzen, machen Sie einen Termin bei uns aus!
Unsere Fachberaterin für internationales Steuerrecht Daniela Ossendorf berät Sie transparent, verständlich und umfassend rund um das internationale Steuerrecht – damit Sie weitere Märkte im Ausland erschließen können und steuerlich stets auf der sicheren Seite sind.
Ihr Geschäftsengagement im Ausland steuerlich gestalten
Das internationale Steuerrecht umfasst ein großes Spektrum an Leistungen. Mit folgenden stehen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Seite:
- Internationale Gestaltungsberatung
- Inbound- und Outbound-Steuerberatung
- Internationale Verrechnungspreise/Funktionsverlagerungen
- Umfassende Beratung hinsichtlich Entsendungen von Mitarbeitern ins Ausland bzw. Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland (Expatriates)
- Internationale Besteuerung von Privatpersonen
- Beratung im Hinblick auf Missbrauchsvorschriften (u. a. Wegzugsbesteuerung)
Unser Know-how hilft Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Investitionen im Ausland. euregioTAX unterstützt Sie bei Ihrem ausländischen Geschäftsengagement, hilft Ihnen dabei, sich in komplexen Zusammenhängen des internationalen Steuerrechts zurechtzufinden, und weist Sie auf mögliche Risiken hin.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln die internationale Besteuerung
Das Doppelsteuerungsabkommen (DBA) hat zum Ziel, eine mehrfache Besteuerung des steuerpflichtigen Unternehmens in zwei oder mehreren Ländern zu vermeiden. Zahlreiche Staaten haben dieses Abkommen bereits vereinbart: Der Wirkungsbereich erstreckt sich in der Regel auf die Ertragssteuern, wie z. B. die Körperschafts- oder die Einkommensteuer. Allerdings existieren auch Abkommen, die sich mit Erbschaft- und Schenkungssteuer beschäftigen.
Ob in Ihrem konkreten Fall ein Steuerabkommen greift, prüft unsere Fachberaterin für internationales Steuerrecht Daniela Ossendorf in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sollte das der Fall sein, legen wir das Abkommen selbstverständlich unserer Steuerplanung für Ihr Unternehmen zugrunde. Sie haben weitere Fragen rund um das internationale Steuerrecht? Kontaktieren Sie euregioTAX und profitieren Sie von unserem Know-how. Seien Sie stets auf der sicheren Seite!