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Auch 2023 gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz

Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen zugestimmt.
Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns gerne an.

29.11.2022 Renate Pingel, Steuerberaterin