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Steuerzinsen verfassungswidrig: Absenkung von 6 % auf 1,8 % p.a. beschlossen

Es bestand große Kritik am Verzinsungssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen. Seit mehr als 50 Jahren betrug der Zinssatz unverändert 6 Prozent pro Jahr, obschon das allgemeine Zinsniveau seit Jahren weit darunter lag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende Juli 2022 die Vollverzinsung verfassungskonform umzugestalten. Dies ist jetzt passiert.

  • Am 08.07.2022 hat der Bundesrat einem neuen Zinssatz von 0,15% pro Monat oder 1,8% pro Jahr zugestimmt.
  • Die Regelung gilt für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 und ist rückwirkend in allen offenen Fällen anzuwenden.
  • Für Verzinsungszeiträume bis zum 31. Dezember 2018 ist das bisherige Recht weiter anwendbar.

Die fachliche Einzelheiten ergeben sich aus den BMF-Schreiben vom 22. Juli 2022 zu den Änderungen der §§ 233 bis 239 AO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO und zu der Übergangsregelung gemäß Artikel 97 § 15 Absatz 16 EGAO.


15.09.2022 Renate Pingel, Steuerberaterin