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Fristverlängerung für Grundsteuer gefordert vom Bund der Steuerzahler

Bis Ende Oktober müssen Eigentümer von rund 36 Millionen Grundstücken eine Grundsteuererklärung einreichen.
Bei den Daten handelt es sich in der Regel um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe.

Abhängigkeit vom Grundsteuer-Modell der Länder:
Es droht bei der Feststellungserklärung „Durcheinander“, weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der jeweiligen Länder abhängen.
Die Fristverlängerung wird bis Ende Januar 2023 gefordert.

Da die Rechenwege zur Ermittlung des Grundsteuerwerts in den Bescheiden nicht vollständig ausgewiesen sind, wird vermutet, dass die amtlichen Bescheide über die Grundsteuerwerte von den Betroffenen nicht überprüft werden können. Der Bund der Steuerzahler fordert, dass die Finanzverwaltung die Berechnung komplett offenlegt (bspw. angesetzte Flächen, Bodenrichtwerte und Baujahre).
(Quelle: Bund der Steuerzahler, Meldung v. 22.8.2022 (RD))

Bisher gibt es nur einen schleppenden Rücklauf von Unterlagen durch Immobilienbesitzer: Bundesweit wurden bis jetzt lediglich 15 % der Erklärungen eingereicht.
Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen offenbar frühestens Ende September bei ihrer Konferenz entscheiden, ob die Abgabe-Frist für die Grundsteuer-Erklärung verlängert wird, sagte Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium,

05.09.2022 Daniela Ossendorf, Steuerberaterin