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Mandanten Info-Brief April 2023

Guten Tag,

am 1. April ist es Brauch, seine Mitmenschen mit einem Aprilscherz in die Irre zu führen oder zum Narren zu halten. Dies geschieht meistens durch erfundene oder falsch erzählte Geschichten oder Informationen.
In unserem Infobrief April 2023 ist garantiert kein Aprilscherz versteckt – da verstehen die Finanzbehörden keinen Spaß.

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs unterfallen Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.

Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann steuerfrei, wenn der Ar-beitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeit-nehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobilte-lefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Darüber hinaus entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Ehegatte, der wirtschaftlich unabhängig ist, aus der Anschaffung eines Pkw, den er an seinen freiberuflich tätigen Ehegatten vermietet, die Vorsteuer gel-tend machen kann.

Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neu-en Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Null-steuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlaen veröffentlicht.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Einen hoffentlich nicht launischen April wünscht
Ihre euregioTAX

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